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Immobilien Tippgeber Nordfriesland und Dithmarschen – erfolgreiche Empfehlung und Prämie
Immobilien Tippgeber Nordfriesland und Dithmarschen

Als Immobilien Tippgeber in Nordfriesland und Dithmarschen können Sie sich attraktive Prämien sichern, wenn Sie uns eine Immobilie empfehlen.

Vielleicht wissen Sie im Freundes-, Familien- oder Bekanntenkreis von einem geplanten Verkauf – und genau hier setzt unsere Tippgeber-Aktion an. Wir prüfen jede Empfehlung diskret, professionell und selbstverständlich vertraulich.

Kommt es durch Ihren Hinweis zu einem erfolgreichen Verkauf, erhalten Sie eine faire und transparente Tippgeber-Prämie.

Ihr Tipp ist uns Gold wert! – Die Küstenwert Tippgeber-Aktion

Sie wissen, wer in Norddeutschland – von der Küste bis nach Niedersachsen – seine Immobilie verkaufen möchte? Werden Sie zum Insider und sichern Sie sich Ihre Prämie.

In 3 Schritten zu Ihrer Prämie

  1. Wissen sammeln: Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
  2. Tipp geben: Schicken Sie uns Ihren Hinweis diskret und unverbindlich zu.
  3. Prämie erhalten: Nach erfolgreichem Verkauf kassieren Sie Ihre Tipp-Prämie.
Diskreter Immobilienverkauf in St. Peter-Ording – persönliche Beratung bei Küstenwert Immobilien

Warum Tippgeber werden?

Viele erfolgreiche Immobilienverkäufe beginnen mit einem einfachen Hinweis.

Oft weiß jemand im Umfeld bereits, dass eine Immobilie verkauft werden soll – jedoch fehlt der richtige Ansprechpartner.

Mit Küstenwert Immobilien haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der den Verkauf seriös, strukturiert und mit maximaler Diskretion abwickelt.

Sie helfen weiter – und werden dafür fair belohnt.

Ihre Belohnung im Überblick

💰 1.000 € Prämie
Verkaufswert der Immobilie: bis 150.000 €

💰 1.500 € Prämie
Verkaufswert der Immobilie: 150.000 € bis 250.000 €

💰 2.500 € Prämie
Verkaufswert der Immobilie: 250.000 € bis 500.000 €

💰 3.500 € Prämie
Verkaufswert der Immobilie: ab 500.000 €

Wichtige Voraussetzungen für Ihren Tipp

  • Zustimmung: Der Verkäufer muss mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden sein.
  • Exklusivität: Die Immobilie darf uns zuvor noch nicht bekannt gewesen sein.
  • Auszahlung: Die unbare Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Beurkundung.
  • Steuerhinweis: Die Versteuerung der Prämie obliegt dem Tippgeber.
  • Rechtliches: Die Auszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.